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Infos

Beantragung eines Equidenpasses

Wenn Sie für Ihr Fohlen bzw. Pferd noch keinen Equidenpass (Pferdepass) haben und diesen beantragen möchten, finden Sie in dieser Übersicht die wichtigsten Informationen dazu.

Welche Vorschriften sind für den Pferdehalter wichtig?

Es ist vorgeschrieben, dass jeder Equide (Pferd, Pony, Esel, Zebra) in der Europäischen Union einen Equidenpass haben muss (Verordnung EG Nr. 504/2008). In Deutschland wurde diese Vorschrift mit der Viehverkehrsordnung (ViehVerkV), die am 09.03.10 in Kraft getreten ist, in nationales Recht umgesetzt. Aufgrund dieser Verordnung ergeben sich im Vergleich zu früher einige neue Pflichten für jeden Pferdehalter:

  • Die Tierhaltung muss bei der zuständigen Behörde angezeigt werden.
  • Es müssen alle Equiden, die nach dem 01.07.2009 geborenen wurden, mit amtlich ausgegebenen Transpondern (Mikrochips) gekennzeichnet werden.                               
  • Alle vor dem 01.07.2009 geborenen Equiden, für die bisher noch kein Equidenpass ausgestellt wurde, sind ebenfalls mit einem Transponder zu kennzeichnen. Alle Equiden, die vor dem 01.07.2009 geboren wurden und schon einen Equidenpass haben, brauchen nicht nachträglich gechippt werden.
  • Die Kennzeichnung des Equiden muss der zuständigen Stelle angezeigt werden.
  • Ein Equidenpass ist für alle Equiden vorgeschrieben, unabhängig davon ob es sich um ein Sportpferd, Zuchtpferd oder Freizeitpferd handelt.
  • Die Transponder- und Equidenpassinformationen müssen in einer zentralen Datenbank (HI-Tier) hinterlegt werden.

Bei wem muss ich meine Tierhaltung anzeigen?

Damit man einen Equidenpass beantragen kann, braucht jeder Pferdehalter eine sogenannte Halter- bzw. Registriernummer. Zuständig für die Vergabe der 12stelligen Halter- / Registriernummer ist in Niedersachsen die VIT (Vereinigte Informationssysteme Viehhaltung) in Verden. Diese darf eine Nummer aber nur nach Anforderung eines Veterinäramtes vergeben. Das heißt, die Tierhaltung muss zunächst beim Veterinäramt des jeweiligen Landkreises angezeigt werden. Die Kontaktdaten für den Landkreis Hildesheim sind:

Landkreis Hildesheim
FD 203 Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
Telefon: 05121/309-1202
Telefax: 05121/309-1209

In Niedersachsen hat jeder Pferdehalter außerdem eine Meldepflicht in der Tierseuchenkasse Niedersachsen (aufgrund des Tierseuchengesetzes). Weitere Informationen darüber und die entsprechenden Formulare zur Neuanmeldung von Pferdehaltungen erhalten Sie unter:

Niedersächsische Tierseuchenkasse

- Anstalt des öffentlichen Rechts -
Brühlstr. 9
30169 Hannover
Telefon: 0511/70156-0
Telefax: 0511/70156-99
Homepage: https://www.ndstsk.de

Woher bekomme ich einen Equidenpass und einen Transponder (Mikrochip)?

Grundsätzlich gibt es in Niedersachsen drei verschieden Stellen, bei denen der Equidenpass beantragt werden kann:

Für die Ausstellung des Equidenpasses und für die Vergabe von Transpondern für nicht registrierte Pferde ist die VIT (Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung) in Verden zuständig. Genauere Informationen und die entsprechenden Anträge finden Sie unter folgender Internetseite: 

https://www.vit.de/vit-fuers-tier/regionalstelle-hi-tier/equidenkennzeichnung/

Die VIT gibt Transponder außerdem an die in Niedersachsen ansässigen Pferdezuchtverbände aus. Die Zuchtverbände dürfen diese Transponder zur Kennzeichnung der bei ihnen registrierten Tiere beschaffen. Falls Sie also ein Pferd mit einem deutschen Abstammungsnachweis bzw. Geburtsurkunde besitzen, wenden Sie sich an den entsprechenden Zuchtverband.

Für Turnierpferde, die nicht in einem Zuchtverband registriert sind, aber bei einer international anerkannten Organisation für sportliche Wettkämpfe geführt werden (z.B. FN oder FEI), kann ein Equidenpass und der Transponder von der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) ausgestellt werden. Nähere Informationen finden Sie unter folgender Internetseite:

https://www.pferd-aktuell.de/turniersport/turnierpferd/equidenpass

Unabhängig davon, bei welcher Stelle der Equidenpass beantragt wird, wird dafür die Halter- / Registriernummer benötigt (siehe oben). 

Was ist bei der Kennzeichnung mittels Transponder (Mikrochip) zu beachten?

  • Das Einsetzen eines Transponders darf nur von Personen mit entsprechender Sachkunde vorgenommen werden. Das heißt der Tierhalter hat die Kennzeichnung entweder
    • von einem Tierarzt
    • von einer unter der Aufsicht eines Tierarztes stehenden Person oder
    • durch eine in der Kennzeichnung sachkundige Person, die durch eine tierzuchtrechtlich anerkannte Züchtervereinigung oder eine internationale Wettkampforganisation benannt ist, 3durchführen zu lassen. Diese sachkundigen Personen sind ebenfalls registriert und bestätigen für den Equidenpass-Antrag das ordnungsgemäße Setzen des Transponders und die Identität des Tieres.
  • Fohlen müssen spätestens bis zum 6. Lebensmonat gechippt werden bzw. bis zum 31.12. des Geburtsjahres, je nachdem welche Frist später abläuft.
  • Der Transponder wird auf der linken Halsseite im Bereich des Nackenbandes mithilfe eines sterilen Einmal-Applikators implantiert. In der Regel ist dafür keine Sedierung des Tieres notwendig, sondern es reicht eine Fixierung durch pferdeerfahrene Personen. Der Transponder hat eine Kapsel aus gewebeverträglichem Material und ist ca. 12x2 mm groß. Nach der Implantation wird die Funktionsfähigkeit des Transponders kontrolliert, indem die 15-stellige Transpondernummer mithilfe eines Lesegerätes abgelesen wird.

Bei wem muss die Kennzeichnung des Tieres angezeigt werden?

Der Tierhalter hat die Kennzeichnung des Equiden unverzüglich anzuzeigen. Dies geschieht automatisch durch Ausfüllen und Rücksendung des Antragsformulars für den Equidenpass an die herausgebende Stelle. Das heißt, Sie müssen sonst nichts weiteres deshalb unternehmen.

Wie erfolgt die Meldung der Daten an die zentrale Datenbank?

Die Stelle, welche den Equidenpass ausstellt, prüft die Antragsdaten auf Vollständigkeit und Plausibilität und übermittelt sie automatisch an die zentrale Datenbank HI-Tier (Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere). Das heißt, Sie müssen für die Meldung nichts weiteres unternehmen.  

Auf der Grundlage der geprüften Informationen wird der Equidenpass ausgestellt und dem Pferdehalter zugeschickt. Falls Daten fehlen oder nicht korrekt angegeben sind, kann kein Pferdepass ausgestellt werden.

Geburt und Erstversorgung eines neugeborenen Fohlens

Die Geburt eines Fohlens ist immer wieder ein aufregendes Erlebnis, selbst für erfahrene Züchter! Damit Sie im Ernstfall wissen was zu tun ist, finden Sie hier die wichtigsten Informationen über den normalen Geburtsverlauf und die Erstversorgung von Fohlen und Stute.

Wie ist der normale Geburtsverlauf und wie sollte ich mich als Züchter verhalten?

Bei jeder Geburt laufen verschiedene Phasen ab: zuerst die Wehenphase, dann die Austreibungsphase und zum Schluß die Nachgeburtsphase.

Wehenphase:

In dieser Phase wird zunächst der Geburtskanal geweitet und die Gebärmutter beginnt sich zu kontrahieren (Wehen). Die Wehen können bis zu einer Stunde andauern. Folgende Anzeichen sind bei der Stute festzustellen:

  • Unruhe
  • Schwitzen
  • Umschauen zum Bauch
  • Aufstampfen
  • Abwechselndes Hinlegen und Aufstehen
  • Häufiges Absetzen von Kot

In dieser Phase sollten Sie die Stute aus einiger Entfernung beobachten und sie möglichst wenig stören.

Austreibungsphase:

In dieser Phase wird das Fohlen aus dem Geburtskanal geschoben. Dies läuft beim Pferd relativ schnell ab und sollte nicht länger als 20-30 min dauern. Folgendes ist in dieser Phase zu sehen:

  • Die Mehrzahl der Stuten legt sich hin und beginnt mit den Presswehen. Das bedeutet, dass sich neben der Gebärmutter auch die Bauchmuskeln der Stute ruckartig zusammenziehen und dadurch das Fohlen aus der Gebärmutter pressen.
  • Die Fruchtblase erscheint als erstes. Nachdem diese geplatzt ist, läuft das Fruchtwasser aus der Vulva.
  • Vom Fohlen sind zuerst die Vorderhufe zu sehen. Die Hufsohlen zeigen nach unten.
  • Danach kommen Nase und Kopf, die auf den Vorderbeinen liegen. Anschließend erscheinen Schultern, Rumpf und Hinterbeine.
  • Sobald die Stute oder das Fohlen versucht aufzustehen, reißt die Nabelschnur an einer bestimmten Stelle (einige cm von der Bauchwand entfernt) ab und die Nabelgefäße verschließen sich.
  • Die Stute befreit das Fohlen von den Eihüllen, indem sie diese wegleckt und -beißt. Nase und Maul sollten möglichst schnell von den Eihäuten befreit sein, damit das Fohlen atmen kann.

In dieser Phase sollten Sie die Abfohlbox in aller Ruhe betreten. Im Normalfall braucht die Stute keine Hilfe und oftmals ist eine zu grobe oder unsachgemäße Zughilfe eher schädlich als nützlich! Allenfalls gegen Ende der Austreibungsphase kann man die Stute durch leichtes Ziehen des Fohlens nach hinten-unten unterstützen. Wichtig ist, daß dabei nur während einer Presswehe leicht mitgezogen wird.

In folgenden Situationen müssen Sie jedoch eingreifen:

  • Die Fruchtblase zerplatzt nicht beim Herauspressen des Fohlens (sehr selten). In diesem Fall müssen Sie diese selbst eröffnen!
  • Das Fohlen erscheint nicht in der oben beschriebenen Reihenfolge. Dann sofort den Tierarzt verständigen! Auch beim Pferd kommt es ab und zu vor, daß der Nachwuchs nicht richtig liegt (z.B. Sohlen der Vorderhufe zeigen nach oben, Hinterbeine kommen zuerst, ...). Sie sollten dann die Geburt verzögern, indem Sie die Stute zum Aufstehen bringen und führen.
  • Das Fohlen ist nach 30 min noch nicht vollständig geboren. Dann ebenfalls sofort Tierarzt rufen!
  • Die Eihäute bleiben auf den Nüstern und dem Maul des Fohlens hängen. In dieser Situation sollten Sie selber die Eihäute möglichst schnell wegschieben und die Nüstern und das Maul vorsichtig vom Schleim befreien, da das Fohlen ansonsten ersticken könnte!

Nachdem das Fohlen auf der Welt ist, sollten Sie sorgfältig darauf achten, daß das Fohlen zu atmen anfängt und die Atemwege frei sind. Reiben Sie das Fohlen etwas mit Stroh ab, um den Kreislauf anzuregen. Im Normalfall wird eine erfahrene Stute auch von selbst anfangen, das Fohlen abzulecken. Versuchen Sie die Stute dabei möglichst wenig zu stören und lassen Sie sie in Ruhe Kontakt zum Fohlen aufnehmen.

 

Die Nabelschnur sollten Sie nicht selbst durchtrennen. Bei einem normalen Geburtsverlauf reißt der Nabel an einer präformierten Stelle, ca. 3-4 cm von der Bauchdecke entfernt, ab. Meist geschieht dies bei den ersten Bewegungen des Fohlens nach dem Austritt aus dem Geburtskanal oder den ersten Aufstehversuchen. Eine vorherige Trennung ist nicht notwendig und sollte auch unterbleiben, da nach der vollständigen Entwicklung der Frucht noch eine große Menge Blut von der Mutterstute auf das Fohlen übertragen wird. Sollte der Nabel tatsächlich einmal nicht von selbst zerreißen, so sollte er in keinem Fall mit der Hand zerrissen werden, da es sonst zu Verletzungen der den Nabelgefäßen anhängigen Organe (Blase) kommen kann. Es empfiehlt sich ein sorgfältiges Abnabeln mittels einer Nabelklemme oder durch Abbinden.

In jedem Fall ist der Nabel zu desinfizieren. Hierfür eignet sich eine Jodlösung, die innerhalb der ersten 24 Stunden wiederholt aufgetragen werden sollte, um eine ausreichende Desinfektion und Austrocknung zu erzielen.

Wenn die Stute aufgestanden ist, binden Sie mit einem Strohband die Eihäute (Nachgeburt) hoch, damit die Stute nicht darauf tritt. Anschließend reinigen Sie die Stute (Hinterbeine, Scheide und Gesäuge) mit etwas Wasser und entfernen die verunreinigte Einstreu aus der Abfohlbox. Gegebenenfalls können Sie noch einen Ballen Stroh nachstreuen, damit das Fohlen sich in den ersten Lebensstunden in einer möglichst sauberen, trockenen Umgebung befindet.

Nachgeburtsphase:

Die Nachgeburt sollte möglichst innerhalb einer Stunde nach der Geburt abgegangen sein, allerspätestens jedoch nach 2 Stunden. Rufen Sie ansonsten sofort Ihren Tierarzt an! Binden Sie die heraushängenden Eihäute hoch, aber ziehen Sie auf keinen Fall daran. Wenn die Nachgeburt abgegangen ist, breiten Sie diese auf der Stallgasse aus und kontrollieren Sie sie sorgfältig auf Vollständigkeit. Sollten auch nur kleinste Stücke in der Gebärmutter verblieben sein, kann die Stute eine Gebärmutterentzündung entwickeln und häufig auch eine Geburtsrehe. Da dies für die Stute lebensbedrohlich werden kann, sollten Sie auch in diesem Fall sofort den Tierarzt verständigen! Bewahren Sie die Nachgeburt in einem Eimer o.ä. auf, damit der Tierarzt sie ebenfalls kontrollieren kann.

Wie verhält sich ein normales Fohlen nach der Geburt und worauf ist zu achten?

Biestmilch:

Nach einigen Minuten wird sich ein gesundes Fohlen in Brustlage begeben und 20-30 Minuten nach der Geburt die ersten Aufstehversuche machen. Normalerweise braucht es dabei keine Hilfe und etwa eine Stunde nach der Geburt sollte es dies auch geschafft haben. Außerdem sollte es spätestens 2-3 Stunden nach der Geburt auch das Euter gefunden und getrunken haben. Falls es das Euter nicht findet, können Sie ihm die sanft die Richtung weisen. Bei unerfahrenen Stuten kann es vorkommen, daß die Stute das Fohlen nicht trinken lässt und eventuell sogar nach ihm schlägt. Halten Sie die Stute in einem solchen Fall am Halfter fest und versuchen Sie sie zu beruhigen. Sollte das Fohlen aufgrund von Fehlstellungen, einem mangelnden Saugreflex oder einer eventuellen Widersetzlichkeit der Stute nicht innerhalb von 2-3 Stunden nach der Geburt trinken, so ist eine Versorgung mit Biestmilch (Kolostrum) durch Abmelken und Verabreichen mittels Flasche oder im Extremfall über eine Nasenschlundsonde bis spätestens 6 bis 12 Stunden nach der Geburt unbedingt notwendig!
Pferde werden zwar prinzipiell „immunkompetent" geboren, was bedeutet, daß sie bereits von Geburt an Mechanismen besitzen, um sich gegen Krankheitserreger zu schützen. Allerdings ist die Konzentration an Antikörpern im Blut neugeborener Fohlen bei weitem zu niedrig, um dem Infektionsdruck der „Außenwelt" standzuhalten. Sie sind also auf die Versorgung sogenannter maternaler Antikörper angewiesen, die in hoher Konzentration in der Biestmilch (Kolostrum) vorhanden sind. Diese werden über den Darm des Fohlens in die Blutbahn aufgenommen und schützen es somit vor Infektionen. Dieser Mechanismus zum Übertritt der Antikörper aus dem Darm ins Blut ist allerdings zeitlich begrenzt, so daß gerade in den ersten Lebensstunden eine Aufnahme von Kolostrum immens wichtig ist.

Darmpech:

Weiterhin sollten Sie darauf achten, daß das Fohlen das sog. „Darmpech" absetzt. Dabei handelt es sich um den Kot, der vor der Geburt produziert wird. Das „Darmpech" oder „Mekonium" wird zeitnah zur Geburt ausgeschieden, meist nach dem ersten Saugakt. Da das Mekonium aber eine recht feste und zähe Konsistenz aufweist, kommt es nicht selten zu Schwierigkeiten beim Absatz, v.a. bei Hengstfohlen. Sollte beim Fohlen einige Stunden nach der Geburt noch kein Abgang des Darmpechs beobachtet werden und zeigen es dafür ein vermehrtes Drängen oder „Schwänzeln", kann die Gabe eines Einlaufes (Klistier) notwendig sein. Viele Züchter wenden dieses bereits prophylaktisch nach jeder Geburt eines Hengstfohlens an, da eine Mekoniumverhaltung zu einer ernsten und mitunter lebensbedrohlichen Erkrankung des Fohlens führen kann.

Medikamentengabe:

Trotz guter Geburtsüberwachung und komplikationsloser Geburt von reifen und gesunden Fohlen kommt es gerade innerhalb der ersten 24 Stunden nach der Geburt immer wieder zu Erkrankungen, die zum Verlust der Tiere führen können. Eine häufige Ursache hierfür sind Infektionen, die entweder vor, während oder unmittelbar nach der Geburt stattfinden. Durch ein gutes Management, sorgfältige Hygienemaßnahmen sowie eine umsichtige Erstversorgung des neugeborenen Fohlens können diese Risiken minimiert werden. Trotzdem sollten Stute und Fohlen am ersten Tag vom Tierarzt untersucht werden.

Die Notwendigkeit einer Medikamentengabe beim neugeborenen Fohlen ist von mehreren Faktoren (allgemeine Verfassung des Fohlens, Geburtsverlauf, Erstaufnahme von Kolostrum) abhängig. Bei der bei vielen Züchtern bekannten „Fohlenimpfung" handelt es sich meist um Injektionen von Tetanus-Serum, Fohlenlähme-Mischserum, aber auch Vitaminpräparaten, Paramunitätsinducern oder in einzelnen Fällen Antibiotika.

Obwohl eine Prophylaxe mit Fohlenlähme-Mischserum und Tetanus-Serum sicherlich einige Berechtigung hat und auch die Paramunitätsinducer sich in der Praxis bewährt haben, ist diese Art der Behandlung nicht unumstritten.

Der Einsatz von Antibiotika unterliegt im Allgemeinen strengen Indikationskriterien. Diese können zum Beispiel die Geburt in eine Umgebung mit hohem Infektionsdruck (Risikobestand), Geburtsverletzungen oder die sehr späte Aufnahme von Kolostrum und die daraus resultierende niedrige Antikörperkonzentration im Blut des Fohlens sein. Die Antikörperkonzentration kann über einen Bluttest (Cite-Test, Glutaraldehyd-Test) ermittelt werden. Dieser Test ist grundsätzlich bei allen Fohlen zu empfehlen. Falls eine Therapie mit Antibiotika begonnen wird, sollte sie entsprechend den allgemeinen Leitlinien für den Einsatz antimikrobieller Substanzen, über einen Zeitraum von mehreren Tagen weitergeführt werden, um dem Auftreten von resistenten Erregern vorzubeugen.

Was ist bei der Impfung zu beachten?

Impfungen sind wichtig, um Ihr Pferd vor schweren und teilweise tödlich verlaufenden Infektionskrankheiten zu schützen und um deren Ausbreitung zu verhindern. Damit Ihr Pferd korrekt geimpft werden kann, beachten Sie bitte folgende Punkte:

  • Halten Sie den Equidenpass Ihres Pferdes bereit, damit die Impfung dokumentiert werden kann.
  • Grundsätzlich sollten nur gesunde Tiere geimpft werden. Falls Sie den Eindruck haben, dass mit Ihrem Pferd etwas nicht Ordnung ist, teilen Sie dies dem behandelnden Tierarzt unbedingt vor der Impfung mit bzw. lassen Sie den Impftermin verschieben.
  • Informieren Sie den Tierarzt auch über eventuell aufgetretene Unverträglichkeitsreaktionen bei früheren Impfungen. Nur dann besteht die Möglichkeit, auf einen anderen, besser verträglichen Impfstoff auszuweichen und das Impfschema individuell anzupassen.
  • Jede Impfung stellt für den Körper eine gewisse Belastung und Stress dar. Daher sollte das Pferd in den folgenden 2-3 Tagen nach der Impfung geschont und genau beobachtet werden. Verständigen Sie uns bitte, falls Unverträglichkeitsreaktionen wie z.B. lokale Schwellung an der Injektionsstelle, Fieber, Husten usw. auftreten.

 Welche Impfungen braucht mein Pferd?

Prinzipiell können Pferde gegen eine ganze Reihe von Infektionskrankheiten geimpft werden:

  • Wundstarrkrampf (Tetanus)
  • Pferdegrippe (equine Influenzaviren)
  • Herpes (EHV1 und EHV4)
  • West-Nil-Fieber (WNV)
  • Tollwut
  • Hautpilzinfektionen (Dermatophytose)
  • Steptococcus-equi (Druse)
  • Equine Virus Arteritis (EVA)
  • Borrelliose

Wir beraten Sie gern, welche Impfungen im Einzelfall für Ihr Pferd sinnvoll sind.

Grundsätzlich sind die Impfungen gegen Tetanus, Influenza (Pferdegrippe) und das equine Herpesvirus (EHV) zu empfehlen. Neu hinzu gekommen ist die Empfehlung der ständigen Impfkommision in bestimmten Gebieten auch gegen das West-Nil-Fieber zu impfen.

Dagegen ist die Tollwut-Impfung in Deutschland aufgrund der sehr geringen Infektionsgefahr kaum noch notwendig (nur in tollwutgefährdeten Bezirken). Die Impfung gegen Hautpilz kann bei bereits erkrankten Tieren, aber auch in größeren Pferdebeständen bzw. Beständen mit ständigem Pferdewechsel sinnvoll sein. Die Impfung gegen Druse ist nur bei Pferden empfehlenswert, die Kontakt zu Pferden aus betroffenen Beständen haben.

Wann und wie oft sollte mein Pferd geimpft werden?

Wundstarrkrampf (Tetanus):

Bei der Infektion mit Wundstarrkrampf handelt es sich um eine meist tödlich verlaufende Infektion mit Clostridium tetani. Das Bakterium ist im Erdreich z.B. auf Weiden zu finden und stellt eine ständige Infektionsgefahr für Pferde dar, auch über kleinste Wunden. Daher sollte ausnahmslos jedes Pferd gegen Tetanus geimpft werden!

  • Grundimmunisierung: Pferde sollten im Alter von 6 Monaten grundimmunisiert werden. Nach der 1. Impfung sollte im Abstand von 4-6 Wochen die 2. Impfung erfolgen und anschließend im Abstand eines Jahres die 3. Impfung.
  • Wiederholungsimpfung: Diese sollte nach abgeschlossener Grundimmunisierung alle 2 Jahre durchgeführt werden (bei einigen Impfstoffen alle 3 Jahre).

Pferdegrippe (Equine Influenza):

Die sogenannte Pferdegrippe wird durch equine Influenzaviren verschiedener Stämme hervorgerufen. Es handelt sich im Allgemeinen um eine hochansteckende Atemwegserkrankung, die mit einer starken Störung des Allgemeinbefindens, Fieber, Husten und Entzündungen der gesamten Atemwege einhergeht. Durch eine bakterielle Sekundärinfektion kann die Erkrankung tödlich enden. Der Erreger gehört zur gleichen Virusfamilie wie das Grippevirus des Menschen. Es sollte jedes Jahr bei den verwendeten Impfstoffen auf die Anwendung neuer bzw. aktueller Stämme von Influenza geachtet werden. Pferde sollten im Alter von 6 Monaten grundimmunisiert werden. Maternale (mütterliche) Antikörper in der Biestmilch schützen das Fohlen in regelmäßig geimpften Beständen bis zum Alter von 6 Monaten gegen eine Influenzaerkrankung.

  • Grundimmunisierung: Nach der Erstimpfung im Alter von 6 Monaten erfolgt die nächste Impfung im Abstand von 4-6 Wochen (2. Impfung). Um die Grundimmunisierung abzuschließen, muss das Pferd nach weiteren 5-6 Monaten nachgeimpft werden (3. Impfung).
  • Wiederholungsimpfung: Das Pferd muss zur Aufrechterhaltung der Immunität mindestens jährlich nachgeimpft werden. Turnierpferde müssen allerdings aufgrund der erhöhten Infektionsgefahr und der aktuellen LPO-Bestimmungen häufiger nachgeimpft werden (siehe unten)!

Equines Herpesvirus (EHV):

Beim Pferd gibt es zwei Virusstämme, für die zurzeit eine Impfung erhältlich ist:

  • EHV-4, welches vornehmlich zu einer Atemwegserkrankung (Rhinopneumonitis) führen kann. Bei einem prozentual geringen Teil ist EHV-4 auch als Auslöser des EHV-Virusaborts nachgewiesen.
  • EHV-1, das besonders im Zusammenhang mit dem Virusabort im letzten Drittel der Trächtigkeit bei Zuchtstuten zu nennen ist.

Bei beiden Stämmen können auch neurologische Symptome (Störungen des Nervensystems) auftreten. Diese reichen von einer milden Ataxie (Koordinationsstörung) bis hin zur vollständigen Lähmung.

Beide Stämme sind hochansteckende Erreger, die über direkten Kontakt oder Tröpfcheninfektion übertragen werden. Als Eintrittspforte gelten vor allem der Atmungsstrakt sowie der Geschlechtstrakt. Hat sich das Pferd erst einmal infiziert, verbleibt das Virus lebenslang im Pferdekörper und kann in Stresssituationen wieder reaktiviert werden. Dabei sind aber nicht bei jeder Infektion klinische Symptome zu beobachten! Vor allem die latent infizierten Trägertiere stellen ein ständiges Infektionsrisiko für ungeimpfte Tiere dar.

Leider schützt auch die Impfung nicht hundertprozentig vor einer Herpes-Erkrankung. Der große Vorteil der Impfung liegt darin, dass geimpfte Pferde wesentlich weniger Herpesviren ausscheiden und somit der Infektionsdruck deutlich herabgesetzt wird. Deshalb sollte auch der gesamte Pferdebestand geimpft werden!
Die Impfung gegen die equinen Herpesviren muss aufgrund der verschiedenen EHV-Subtypen (EHV-1 und EHV-4), sowie der unterschiedlichen Erkrankungen genauer differenziert werden. Es sind mehrere Impfstoffe zur Immunisierung gegen EHV zugelassen. Jedoch sind im Moment nur noch zwei Impfstoffe im Handel erhältlich. Einerseits gibt es einen Lebendimpfstoff mit einem attenuierten (abgeschwächten) EHV-1 Virusstamm. Andererseits ist ein Totimpfstoff, der inaktivierte EHV1- und EHV-4-Viren enthält, verfügbar. 

  • Grundimmunisierung: Das Impfschema unterscheidet sich je nach Hersteller. Pferde sollten im Alter von 5-6 Monaten grundimmunisiert werden. Nach der 1. Impfung sollte im Abstand von 4 Wochen die 2. Impfung erfolgen. (Bei einem Impfstoff ist noch eine 3. Impfung nach 3 Monaten notwendig, um die Grundimmunisierung abzuschließen).
  • Wiederholungsimpfung: Bei allen Impfstoffen ist eine halbjährliche Auffrischung nötig.
  • tragende Stuten: Um einen größtmöglichen Schutz vor dem Virusabort zu erzielen, sollten tragende Stuten im 5., 7. und 9. Trächtigkeitsmonat geimpft werden.

West-Nil-Fieber

  • Grundimmunisierung:  Diese ist ab dem 5. Lebensmonat möglich. Dafür sind 2 Impfungen im Abstand von 4 Wochen notwendig.
  • Wiederholungsimpfung: Die Auffrischung sollte laut Hersteller jährlich erfolgen.

Es empfiehlt sich die Impfung rechtzeitig im Frühjahr vor Beginn der Mückensaison vorzunehmen, damit dann in der Zeit der höchsten Ansteckungsgefahr möglichst hohe Antikörpertiter im Pferd vorhanden sind.

Tollwut

Die Tollwut wird durch das Lyssa-Virus hervorgerufen und gehört zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen. Das Virus wird hauptsächlich durch den Speichel übertragen. Meistens handelt es sich um Bisse von infizierten Tieren; das Virus kann aber auch über andere Wunden oder die Schleimhäute eindringen. Die Erkrankung verläuft fast immer tödlich und es gibt keine wirksame Therapie (Therapieversuche sind außerdem laut Tollwut-Verordnung verboten). Aufgrund des sehr geringen Infektionsrisikos für Pferde in Deutschland ist eine Impfung gegen Tollwut höchstens für Weide- und Offenstallpferde in Tollwut-gefährdeten Bezirken notwendig.

  • Grundimmunisierung: Diese ist ab dem 6. Lebensmonat möglich und erfolgt durch eine einmalige Impfung.
  • Wiederholungsimpfung: Je nach Hersteller sollte eine Auffrischung bim Pferd alle 1 bzw. 2 Jahre erfolgen.

Hautpilz

Der Impfstoff richtet sich gegen die am häufigsten vorkommenden Hautpilze der Gattungen Trichophyton und Mikrosporum. Die Impfung kann einerseits zur Vorbeugung ab dem 5. Lebensmonat vorgenommen werden. Andererseits kann sie auch bei schon erkrankten Tieren durchgeführt werden, da sich die Symptome oftmals nach der Impfung verringern bzw. ganz verschwinden.

  • Grundimmunisierung:  Es sind zwei Impfungen im Abstand von 14 Tagen notwendig.
  • Wiederholungsimpfung: Die Auffrischung erfolgt nach 9 - 12 Monaten.

Druse (Streptococcus equi)

Bei der Druse handelt es sich typischerweise um ein Jungpferde-Erkrankung. Dabei kommt es zu einer Allgemeininfektion mit Fieber, Nasenausfluss, Husten und zur Bildung von Abszessen in den Lymphknoten.

Ziel der Impfung ist es, die klinische Symptome und das Auftreten von Lymphknotenabszessen zu reduzieren.

  • Grundimmunisierung:  Pferde ab einem Alter von 4 Monaten erhalten 2 Impfungen mit jeweils einer Dosis im Abstand von 4 Wochen.
  • Wiederholungsimpfung: Zur Aufrechterhaltung der Immunität ist eine Wiederholungs-impfung alle 3 Monate erforderlich.

Der Impfstoff ist zur Anwendung bei Pferden vorgesehen, für die ein Risiko einer Streptococcus equi Infektion eindeutig besteht - z.B. aufgrund der Kontaktmöglichkeit mit Pferden aus Ställen, in denen der Erreger vorkommt. Eine Grundimmunisierung während eines Ausbruches der Erkrankung ist in der Regel unwirksam, da die Immunität vor einer abgeschlossenen Grundimmunisierung nicht ausreichend ist.

Equine Virus Arteritis (EVA)

Die Erkrankung ist in Deutschland meldeplichtig und kommt glücklicherweise relativ selten vor.

Symptome einer EVA-Infektion sind hohes Fieber, Ödeme, Bindehautentzündungen, Koliken und Aborte bei tragenden Stuten. 

Die Übertragung des Virus kann über alle Körpersekrete erfolgen, besonders hervorzuheben ist jedoch die Infektion über Sperma von latent infizierten Hengsten. Das heißt, ein Teil der Hengste trägt das Virus in sich, ohne selbst klinische Symptome zu zeigen.
Eine Impfung wird daher hauptsächlich bei Deckhengsten und Zuchtstuten durchgeführt.

  • Grundimmunisierung:  Pferde ab einem Alter von 9 Monaten erhalten 2 Impfungen mit jeweils einer Dosis im Abstand von 3 - 6 Wochen.
  • Wiederholungsimpfung: Die Impfung ist alle 6 Monate aufzufrischen.

Was ist bei Turnierpferden zu beachten?

Laut LPO müssen Turnierpferde gegen Influenza (und ab dem 01.01.23 auch gegen Herpes /EHV 1) geimpft sein.

Demnach müssen Turnierpferde wie folgt gegen Influenza geimpft werden:

  • Grundimmunisierung:   zwei Impfungen im Abstand von 28 bis 70 Tagen dritte Impfung 6 Monate (+ 21 Tage) nach der zweiten Impfung
  • Wiederholungsimpfungen: im Abstand von jeweils 6 Monaten (+21 Tage)

Ein Turnierstart ist frühestens 14 Tage nach der zweiten Impfung der Grundimmunisierung möglich. Bei den Folgeimpfungen (auch die dritte Impfung der Grundimmunisierung) müssen mindestens 7 Tage vor einem Turnierstart vergangen sein. Wenn die Information über die Grundimmunisierung fehlt, darf das nur Pferd starten, wenn es in den letzten 3 Jahren regelmäßig (d.h. alle 6 Monate + 21 Tage) nachweisbar geimpft wurde.

Ab dem 01.01.2023 müssen Turnierpferde auch gegen Herpes (EHV1) geimpft sein. Das Impfschema unterscheidet sich je nach Hersteller, je nachdem ob ein Lebend- oder Inaktivatimpfstoff verabreicht wird. Füt die ersten beiden Impfungen der Grundimmunisierung ist der gleiche Impfstoff zu verwenden! Die ersten beiden Impfungen der Grundimmunisierung sind also entweder mit einem Lebend- oder mit einem Inaktivatimpfstoff durchzuführen. Ab der dritten Impfung der Grundimmunisierung, ist ein Wechsel zwischen Lebend- und Inaktivatimpfstoff möglich.

  • Grundimmunisierung:  Die Grundimmunisierung besteht aus drei Impfungen.

Bei Verwendung eines Inaktivatimpfstoffes: 1. und 2. Impfung im Abstand von mindestens 28 und höchstens 42 Tagen.

Bei Verwendung eines Lebendimpfstoffes:
1. und 2. Impfung im Abstand von mindestens drei bis höchstens vier Monaten

  1. Impfung (gilt für Inaktivat- und Lebendimpfstoffe):
    maximal sechs Monate + 21 Tage nach der 2. Impfung
  • Wiederholungsimpfung: im Abstand von maximal 6 Monaten + 21 Tagen

 

Wenn das Pferd neu grundimmunisiert werden muss, darf es frühestens 14 Tage nach der 2. Impfung der Grundimmunisierung auf einem Turnier starten. Zwischen der 3. Impfung der Grundimmunisierung sowie Wiederholungsimpfungen und einem Turnierstart müssen mindestens 7 Tage vergangen sein.

Eine Immunisierung gegen Tetanus wird bei Turnierpferden im Übrigen als selbstverständlich angesehen! Außerdem wird je nach Turnierort auch die Impfung gegen das West-Nil-Fieber empfohlen.

 

Kolik

Kolik beim Pferd - Was zu tun ist bis der Tierarzt kommt

Was ist Kolik?

Kolik ist ein Sammelbegriff für Schmerzsymptome, die im Bauchraum entstehen. Sie können unterschiedlich verlaufen, von ganz milden Symptomen bis hin zu heftigen Verläufen, die unbehandelt lebensbedrohlich werden können. Dahinter kann sich von schlichten Blähungen bis zu lebensbedrohlichen Darmverschlüssen alles verbergen. Daher ist es wichtig, rechtzeitig die Erkrankung zu erkennen, eine qualifizierte tierärztliche Untersuchung durchführen zu lassen und eine Therapie einzuleiten.

 

Was sind typische Kolik-Symptome?

Das Pferd kann sehr unterschiedliches Verhalten zeigen. Es ist abhängig von der Stärke der Schmerzen. Einige typische Symptome sind:

 

  • Futterverweigerung
  • Scharren
  • Umschauen zum Bauch
  • unter den Bauch treten
  • Flehmen (Hochziehen der Oberlippe)
  • Schwitzen ohne körperliche Anstrengung
  • wiederholtes Hinlegen und Aufstehen
  • längeres Liegen zu ungewöhnlichen Tageszeiten
  • Wälzen
  • hundeartiges Sitzen
  • erhöhte Puls- und Atemfrequenz, geblähte Nüstern

 

Erste Maßnahmen bei einer Kolik

  • Ein entscheidender Faktor für den weiteren Verlauf ist die Zeit! Je früher eine Kolik erkannt wird und umso eher ein Tierarzt gerufen wird, desto günstiger ist die Prognose! Für eine erste Einschätzung am Telefon ist bedeutsam, die wichtigsten Symptome und deren ungefähre Dauer schildern zu können. Ganz wichtig: Adresse des Stalls und den Namen des Pferdebesitzers unbedingt noch einmal angeben, damit durch unnötige Suchaktionen keine Zeit verloren geht!
  • Bis der Tierarzt eintrifft, sollte eine Futter- und Wasseraufnahme auf jeden Fall verhindert werden (z.B. durch einen Maulkorb).
  • Bei milden Symptomen kann das Pferd an der Hand geführt werden, es sollte aber nicht belastet werden bzw. sich anstrengen müssen.
  • Bei stärkerer Kolik sollte die Verletzungsgefahr für alle Beteiligten minimiert werden. Das Pferd darf sich hinlegen und auch wälzen, muss dafür aber über ausreichend Platz auf weichem Boden verfügen (z.B. in einer Reithalle oder einer großen gut eingestreuten Box).
  • Es dürfen keine Medikamente verabreicht werden, weil diese den wahren Zustand der Situation verfälschen könnten.
  • Der Kot- und Urinabsatz sollte kontrolliert werden. Wenn das Pferd Kot absetzt, bedeutet dies aber nicht unbedingt, dass es dem Pferd besser geht oder dass die Kolikursache nicht so schlimm ist!
  • Bei starker Koliksymptomatik sollten Hilfspersonen organisiert werden und alles für einen eventuell nötigen Transport des Pferdes in die Klinik vorbereitet werden. Bitte auch an den Pferdepass denken!

 

Der Tierarzt ist da - welche Informationen sind wichtig?

 

Bitte teilen Sie dem behandelnden Tierarzt Folgendes mit:

 

  • Dauer und Verlauf der Koliksymptome
  • Zeitpunkt der letztmaligen Kolik
  • Konsistenz und Häufigkeit des Kotabsatzes
  • Zeitpunkt der letzten Fütterung und evtl. erfolgte Futterumstellung
  • Verabreichung von Wurmkuren oder Medikamenten
  • Besonderheiten von Training und Belastung (z.B. Turnier)
  • bei Zuchtstuten evtl. vorhandene Trächtigkeit und deren Dauer

 

Durch die anschließende Untersuchung (z.B. Kontrolle von Herz- und Atemfrequenz, Kontrolle der Darmmotorik, rektale Untersuchung) kann der Tierarzt den aktuellen Zustand des Pferdes einschätzen und dann weitere Maßnahmen einleiten (wie Verabreichung von Medikamenten, Einbringen einer Nasenschlundsonde, Überweisung in die Klinik).

Stationäre Unterbringung von Pferden

Unsere Klinik verfügt zurzeit über 3 Innenboxen und 7 Boxen mit Außenfenster. So können die Pferde das Geschehen auf dem Hof verfolgen und frische Luft atmen. Die Boxenwände sind so gestaltet (untere Hälfte gemauert und in der oberen Hälfte Trenngitter), dass die Pferde jederzeit Sichtkontakt zu Artgenossen haben.  Eingestreut wird je nach Wunsch des Besitzers bzw. je nach Erkrankung mit Stroh oder Spänen.

Es ist möglich, dass z.B. Hengste und Stuten oder auch unverträgliche Pferde getrennt voneinander untergebracht werden können. Außerdem können Patienten mit Verdacht auf ansteckende Krankheiten isoliert werden.

Normalerweise werden alle stationär untergebrachten Pferde von uns mit Heu und Müsli gefüttert. Bei Bedarf können Mash, gequetschter Hafer oder Heucobs gefüttert werden. Es besteht auch die Möglichkeit eigenes Futter mitzubringen, so dass Ihr Pferd weiterhin sein gewohntes Futter erhält. Patienten mit einer Atemwegserkrankung erhalten in der Regel nasses Heu, um die Staubbelastung so gering wie möglich zu halten. Gefüttert wird dreimal am Tag, falls nötig natürlich auch öfters.

In Absprache mit dem behandelnden Tierarzt kann Ihr Pferd auch in der Reithalle, auf dem Longierzirkel oder auf dem Außenplatz bewegt werden.

Besuchszeiten:

Aufgrund der aktuellen Corona-Situation sind die Besuchszeiten leider deutlich eingeschränkt. Besuche müssen vorher mit dem behandelnden Tierarzt bzw. der Klinikleitung abgesprochen werden. Wir bitten Sie, Ihren Besuch zeitlich auf das Notwendigste zu beschränken. Des Weiteren ist eine FFP2-Maske zu tragen und der Mindestabstand von 1,5m zu anderen Personen einzuhalten.

Falls Ihr Pferd bei uns operiert werden soll, ist es sinnvoll, es mindestens einen Tag vor dem geplanten Eingriff zu uns zu bringen. Dadurch kann es sich vor der Operation etwas vom Transportstress erholen und an die neue Umgebung gewöhnen. Außerdem bleibt dann ausreichend Zeit, um notwendige Voruntersuchungen durchzuführen und Ihr Pferd in Ruhe auf die Operation vorzubereiten.

Auskunft über stationäre Patienten:

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nur der behandelnde Tierarzt Informationen zu Ihrem Pferd herausgeben darf. Leider kann Ihr Tierarzt nicht rund um die Uhr zur Verfügung stehen. Wenn Sie eine ausführliche Besprechung mit dem behandelnden Tierarzt wünschen, vereinbaren Sie bitte telefonisch oder in unserer Anmeldung einen Gesprächstermin. Ansonsten bemühen wir uns, Ihre Anfragen möglichst zeitnah zu beantworten und rufen Sie unter der von Ihnen hinterlassenen Telefonnummer zurück.

Sonstige Hinweise:

  • Denken Sie bitte daran, den Equidenpass Ihres Pferdes mitzubringen. Dieser muss laut Viehverkehrsordnung bei jedem Transport des Pferdes mitgeführt werden und sich am aktuellen Aufenthaltsort des Pferdes befinden. Außerdem enthält der Pferdepass für uns wichtige Informationen (wie z.B. den aktuellen Impfstatus Ihres Pferdes).
  • Informieren Sie uns bitte, ob Ihr Pferd Stroh oder Späne als Einstreu braucht.
  • Sprechen Sie die Fütterung Ihres Pferdes bitte mit uns ab.
  • Bitte bringen Sie für Ihr Pferd ein passendes Halfter und einen Führstrick mit. Stellen Sie bitte auch je nach Jahreszeit eine Winterdecke oder Abschwitzdecke zur Verfügung.  Sonstiges Zubehör, das während des Klinikaufenthaltes nicht benötigt wird (z.B. Transportgamaschen) , bitte mit nachhause nehmen.
  • Ihren Pferdeanhänger können Sie während des Klinikaufenthaltes bei uns auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen auf dem Klinikgelände abstellen. Bitte denken Sie daran, ein Hängerschloss anzubringen. Für Schäden oder Verluste können wir keine Haftung übernehmen!

Vorbereitungen für die Geburt eines Fohlens

Mit der eigenen Stute zu züchten, ist für die meisten Pferdebesitzer eine schöne aber auch aufregende Erfahrung. Damit die Geburt aber möglichst reibungslos abläuft und im Ernstfall geholfen werden kann, sollte ein verantwortungsvoller Züchter einige Vorbereitungen treffen.

Worauf sollte ich bei meiner Zuchtstute gegen Ende der Trächtigkeit achten?

  • Fütterung: In der Endphase der Trächtigkeit ist eine gute Fütterung besonders wichtig für die Zuchtstute. Sie sollte einen guten Ernährungszustand vorweisen und glattes, glänzendes Fell, aber sie sollte auf keinen Fall zu dick sein. Die Stute hat in dieser Zeit einen erhöhten Bedarf an Energie und Eiweiß sowie an Calcium und Phosphor. Es gibt im Handel spezielles Futter für Zuchtstuten, aber auch eine Fütterung mit Hafer, Heu und Mineral- und Vitaminzusatz ist möglich.
  • Bewegung: Auch jetzt ist regelmäßige Bewegung und Auslauf anzuraten, damit die Stute fit bleibt für die bevorstehenden Strapazen der Geburt. Größere Anstrengungen wie z.B. Springen, längeres Galoppieren, Dressurarbeit sollten aber natürlich vermieden werden.
  • Impfungen: Jede tragende Stute sollte gegen Virusabort, der durch Equine Herpesviren hervorgerufen wird, geimpft sein (Impfung im 5., 7. und 9. Trächtigkeitsmonat). Außerdem ist auf einen ausreichenden Tetanusschutz zu achten. Im Zweifelsfall sollte die Tetanusimpfung ca. 1 Monat vor der Geburt aufgefrischt werden.
  • Wurmkur: Die Stute sollte in der letzten Woche vor der Geburt nochmals entwurmt werden, damit das Fohlen zu Beginn möglichst wenig Parasiten aufnimmt.
  • Hufeisen: Die Hufpflege sollte auch bei Zuchtstuten nicht vernachlässigt werden. Eventuell ist es empfehlenswert, die Hufeisen vor der Geburt abzunehmen. Dadurch wird das Verletzungsrisiko für das Fohlen minimiert.
  • Euterkontrolle: Das Euter sollte zum einen beobachtet werden, um den Geburtstermin einzuschätzen. Zum anderen ist es sinnvoll, die Stute an Berührungen des Euters zu gewöhnen, da sie dann das Fohlen problemloser trinken lassen wird. Das Euter sollte aber auf keinen Fall angemolken werden, da dann die Biestmilch verloren geht!

Welche Vorbereitungen sollte ich für die Geburt treffen?

  • Abfohlbox:
    Besonders wichtig ist es, die Stute rechtzeitig in ihre Abfohlbox zu bringen, d.h. mindestens 6 Wochen vorher! Dadurch kann sich die Stute mit dem Keimspektrum ihrer Umgebung auseinandersetzen und Antikörper bilden. Diese werden über die Biestmilch (Kolostrum) an das Fohlen weitergegeben und sind für dessen Überleben von entscheidender Bedeutung.
    Die Abfohlbox sollte vor der Geburt möglichst gründlich gereinigt und evtl. desinfiziert werden, um die Infektionsgefahr für das Fohlen gering zu halten. Sie sollte außerdem möglichst groß sein und mit reichlich Stroh eingestreut sein. Das Stroh kann zur Wand hin etwas angehäuft werden. Dadurch erreicht man oftmals, dass sich die Stute in die Mitte der Box hinlegt.

  • Folgende Materialien sollten Sie vor der Geburt im Stall griffbereit haben:


o Eimer, Wasser und Seife
o saubere Tücher
o Bandage zum Einbinden des Schweifes
o 2 Geburtsketten oder -stricke
o Jodlösung zur Nabeldesinfektion
o Schere und Bindfaden (damit falls nötig der Nabelstumpf abgebunden werden kann)
o Klistier
o Strohband o.ä. zum Hochbinden der Nachgeburt
o Thermometer

 

  • Stellen Sie sicher, dass Sie die Notrufnummer des Tierarztes und ein funktionierendes Telefon im Stall griffbereit dabei haben! Außerdem ist es immer gut, einen erfahrenen Pferdezüchter vor Ort zu haben.

Wann fohlt meine Stute?

In der Regel dauert die Trächtigkeit beim Pferd 330-345 Tage. Aber auch eine Tragzeit von nur 320 Tagen oder bis zu 360 Tagen ist möglich. Manchmal ist also Geduld gefragt!
Ungefähr 4 Wochen vor der Geburt beginnt das Euter der Stute langsam größer zu werden und 2 Wochen vor der Geburt ist eine deutliche Anbildung des Euters festzustellen. Die Zitzen füllen sich normalerweise 1-4 Tage vor der Geburt und es bilden sich die sogenannten „Harztropfen".
Weitere Anzeichen für die bevorstehende Geburt sind eingefallene, weiche Beckenbänder und die Bildung von Unterbauchödemen. Einige Tage vor der Geburt verlängert sich auch die Scheidenöffnung.
Leider sind diese Anzeichen insgesamt relativ unzuverlässig und auch von Stute zu Stute individuell unterschiedlich. Da die meisten Stuten in der Nacht oder in den frühen Morgenstunden abfohlen, bleiben dem Pferdezüchter also einige Nachtwachen im Stall nicht erspart. Die Überwachung der hochtragenden Stuten kann etwas erleichtert werden, durch die Installation von Videokameras in der Abfohlbox. Daneben gibt es die sogenannten "Geburtsmelder", die aber nur eingeschränkt sicher sind. Diese Geräte lösen einen Alarm aus, sobald die Stute zu schwitzen beginnt, Wehen bekommt oder sobald die Fruchtblase aus der Vulva austritt. Generell sollte man bei der Geburtsüberwachung darauf achten, die Stute möglichst wenig zu stören. Viele Stuten verzögern die Geburt, wenn im Stall zu viel Unruhe herrscht.

 

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